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AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

 

1. Geltungsbereich  

1.1. Die folgenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftraggeber und S+M Tore und Verschattungssysteme, nachfolgend auch S+M genannt, für alle Rechtsbeziehungen zwischen ihnen.  

1.2. Angebote, Verträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen werden von S+M nicht anerkannt.  

1.3. Alle unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des §310 BGB.  

1.4 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.  

2. Angebote  

2.1. Angebote sind hinsichtlich der Artikel und Preise für S+M Tore + Verschattungssysteme Geltungsbereich.  

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Zugang der Angebotsannahme durch den Vertragspartner. Ist die Bestellung des Vertragspartners als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses Angebot innerhalb eines Monats ab Zugang annehmen. Der Vertragspartner bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot gebunden. In allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen Zustimmung.  

2.3. Die Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.  

2.4. Sollte der Auftraggeber mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sein, behalten wir uns vor unser Angebot zurückzuziehen oder, wenn ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, von diesem zurückzutreten.  

Geltungsbereich  

Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter S+M Tore und Verschattungssysteme auf dieser Website (im folgenden "Angebot") auf. 

3. Preise und Zahlung  

3.1. Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Verpackung oder Versand, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Sie sind innerhalb von vierzehn Tagen kostenfrei und ohne Abzug von Skonti am Firmensitz von S+M zu zahlen.  

3.2. Soll eine Belieferung auf Rechnung erfolgen, so kann S+M gegebenenfalls eine angemessene Sicherheitsleistung fordern.  

3.3. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.  

3.4. Soweit der Auftraggeber nicht bereits eine Tilgungsanordnung getroffen hat, kann S+M im Falle mehrerer offener Forderungen gegen den Auftraggeber die Forderung bestimmen auf die die Leistung angerechnet werden soll.  

3.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen S+M nicht berechtigt.  

3.6. Die Abtretbarkeit von Ansprüchen gegen S+M ist, außer im Falle eines vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehaltes ausgeschlossen.  

3.7. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist S+M berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 14% zu verlangen.  

3.8. Werden bei dem Auftraggeber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder hat der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig. S+M kann dann sofortige Erfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von den mit dem Auftraggeber geschlossenen und noch nicht vollständig erfüllten Verträgen erklären oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber mit Teilzahlungen in Verzug gerät.  

4. Lieferung  

4.1. Überschreitung vereinbarter Lieferfristen ist für sich nicht verzugsbegründend. Schadensersatz kann alleine deshalb nicht gefordert werden.  

4.2. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von S+M liegen.  

4.3. S+M ist zu zumutbaren Teilleistungen berechtigt.  

4.4. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag insoweit zurücktreten, als er noch nicht erfüllt ist. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere auf Schadensersatz, sind  

ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Verzug von einem unserer gesetzlichen Vertreter oder von einem unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.  

4.5. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, obgleich kein von S+M zu vertretender Verzug oder sonstiges Verschulden vorliegt, ist S+M berechtigt, für anfallende Kosten eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 20% des Auftragsnettowertes zu verlangen, ohne den Schaden im Einzelnen nachzuweisen. Ein weiterer Schadensersatz bleibt den Umständen nach vorbehalten. Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.  

4.6. Eventuelle Transportschäden im Falle der Versendung von Ware sind vom Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmer geltend zu machen und haben keinen Einfluss auf die Verpflichtung, die seitens des Auftraggebers gegenüber S+M bestehen.  

 

5. Gewährleistung und Haftung  

5.1. S+M übernimmt gegenüber seinem Vertragspartner eine Gewähr für Mängelfreiheit von einem Jahr. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen.  

5.2. Änderungen, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsschluss vornehmen, welche den vereinbarten oder den gewöhnlichen Gebrauch des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Beanstandung.  

5.3. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. S+M ist dabei zu 3 Versuchen berechtigt. Schlagen die Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Die Ware muss vollständig mit allem Zubehör und sorgfältig verpackt sowie unter Beifügung einer eindeutigen Mängelbeschreibung und des Zahlungsbeleges bei S+M eingehen.  

5.4. Ein Anspruch auf Ersatzware für die Dauer der Mängelbeseitigung besteht nicht. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich nicht um die Dauer der Mängelbeseitigung und wird durch diese nicht angehalten.  

5.5. Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn und soweit einer unserer gesetzlichen Vertreter oder einer unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen einer etwaigen Verletzung unserer Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wegen positiver Vertragsverletzung, wegen einer culpa in contrahendo oder deliktischem Verhalten. S+M haftet jedoch im Rahmen des § 276 BGB für die Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten. Atypische Schäden werden nicht ersetzt.  

5.6. Schäden, die aufgrund des eigenmächtigen Versuches einer Eventuellen Fehlerbeseitigung seitens des Auftraggebers entstanden sind, werden nicht ersetzt. In einem solchen Fall entfällt die Gewährleistungspflicht von S+M auch im Übrigen für diesen Gegenstand. Gleiches gilt, wenn auftretende Mängel durch Bedienungsfehler entstanden sind oder, wenn von S+M nicht autorisierte Personen Reparaturen oder irgendwelche Veränderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen haben oder Versiegelungen entfernt oder verletzt werden.  

5.7. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Anfahrt und einer Untersuchung von S+M, wenn sich die Mängelrüge als unbegründet herausstellt.  

5.8. Sind von mehreren gelieferten Sachen nur einzelne mangelhaft, so können nur in Ansehung dieser Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden, auch wenn ein Gesamtpreis für alle Gegenstände festgesetzt ist.  

5.9. Fähigkeiten und Merkmale unserer Produkte in unseren Angeboten und Produktinformationen sind nicht als zugesicherte Eigenschaften zu verstehen, sondern als präzise Festlegung des Vertragsgegenstandes zum Zwecke der Klarstellung, für die S+M nicht besonders einzustehen gewillt ist, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.  

6. Eigentumsvorbehal  

6.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Auftraggeber sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.  

6.2. Wird unsere Ware mit Gebäuden oder Grundstücken verbunden, so wird sie nicht zu einem wesentlichen Bestandteil im Sinne der §§ 93, 94 BGB, da sie durch Schraubverbindung leicht herausnehmbar angebracht wird und eine Trennung ohne Zerstörung oder Wesensveränderung der einen oder anderen Sache möglich ist.  

6.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an S+M ab.  

6.4. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns dies nicht zu tun, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Auftraggeber von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.  

6.5. S+M verpflichtet sich auf Anforderung die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.  

6.6. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten dieser Klage zu erstatten, haftet der Auftraggeber für die Kosten.  

7. Datenschutz  

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).  

Zugriffsdaten/Server-Logfiles  

Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.  

Umgang mit personenbezogenen Daten  

Personenbezogene Daten sind Informationen, mit deren Hilfe eine Person bestimmbar ist, also Angaben, die zurück zu einer Person verfolgt werden können. Dazu gehören der Name, die E-Mailadresse oder die Telefonnummer. Aber auch Daten über Vorlieben, Hobbies, Mitgliedschaften oder welche Webseiten von jemandem angesehen wurden zählen zu personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen.  

Kontaktaufnahme  

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.  

Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen  

Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.  

Quelle: Datenschutz-Muster von Rechtsanwalt Thomas Schwenke - I LAW IT  

verbindlich, soweit sie nicht auf offensichtlichen Fehlern beruhen. S+M hält sich drei Monate an sein Angebot gebunden. Geht innerhalb dieser Zeit keine Auftragsbestätigung ein so sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden. Die Auftragserteilung an uns stellt eine Vertragsannahme dar, an die der Auftragnehmer gebunden ist.

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